Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Reutlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen folgender Befunde teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Bewertung nach BITV/WCAG Selbstbewertung (Erstellungsdatum: 18.04.2022):
Nicht konform. Von 54 Prüfschritten sind 5 nicht erfüllt oder eher nicht erfüllt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind laut der BITV/WCAG Selbstbewertung nicht barrierefrei:

  • "1.4.3. Kontrast (Minimum)" ist auf einigen Seiten nur teilweise erfüllt
  • "1.4.10 Reflow" ist nicht erfüllt
  • "1.4.11 Nicht-Text Kontrast" ist nicht erfüllt
  • "2.1.1. Tastatur" ist nicht erfüllt
  • "2.4.3 Fokus-Reihenfolge" ist nur teilweise erfüllt

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangabe

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie unserer Schwerbehindertenvertretung bitte eine Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Reutlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Hochschule Reutlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Chat Icon Chat Icon