Visum & Aufenthaltsgenehmigung
Schritt 1: Benötigen Sie ein Visum?
Studierende aus Nicht-EU- oder -EWR-Staaten benötigen ein Studierendenvisum. Dieses muss vor der Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragt und ausgestellt werden. Wichtige Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes. Studierende aus Nicht-EU- oder -EEA-Staaten und der Schweiz benötigen darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde bei der Stadt Reutlingen.
Schritt 2: Nach Ihrer Anreise - Benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Informationen dazu finden sie bei der Ausländerbehörde oder beim Landkreis Reutlingen.






