Krankenversicherung

Studierende sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie können sich erst dann an der Hochschule einschreiben, wenn Sie einen Versicherungsnachweis vorgelegt haben. Bitte beachten Sie:

  • Nach deutschem Recht darf die private Krankenversicherung eines Studierenden (egal ob ausländisch oder deutsch) keine Leistungsbegrenzung vorsehen. Reiseversicherungen zum Beispiel sehen oft eine Höchstleistung von 30.000 € oder 100.000 USD für medizinische Behandlungen vor. Diese Art von Krankenversicherungspolice wird nicht zur Einschreibung akzeptiert; Ihre Police muss "unbegrenzte" Leistungen bieten.
  • Wenn Sie eine gültige private Krankenversicherung haben, müssen Sie zusätzlich eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Die Befreiungsbestätigung kann jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen.
  • Die Krankenversicherung muss sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen abdecken. Wenn in der Police eine Selbstbeteiligung angegeben ist, darf diese nicht höher als 5.000 € sein. Andere im Reisepaket enthaltene Leistungen (z. B. Unfallversicherung oder Rücktransport) können auf einen bestimmten Betrag begrenzt sein.
  • Ihre Immatrikulation an der Hochschule Reutlingen beginnt offiziell am 1. September (Wintersemester) bzw. 1. März (Sommersemester). Daher müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vom 1. September/März bis zum letzten Tag Ihres Aufenthalts nachweisen (z. B. Sie kommen Mitte September an, also müssen Sie eine Krankenversicherung für den gesamten September nachweisen, um die Einschreibevorschriften einzuhalten!)
  • Ohne den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist das Immatrikulationsverfahren unvollständig und Sie erhalten weder Ihren Studierendenausweis noch Ihre Zugangsdaten für das Hochschulkonto.

Bitte wählen Sie die Option, die am besten auf Sie zutrifft

  1. EU-Studierende: Bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit und lassen Sie sie von der Krankenkasse überprüfen. Danach sind Sie von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreit.
  2. Nicht-EU-Studierende mit einer Versicherung aus dem Heimatland: Bringen Sie Kopien Ihrer Versicherungskarten und -policen mit (entweder in deutscher oder englischer Sprache) und lassen Sie diese von der Krankenkasse prüfen. Sie werden dann informiert, ob Ihre Versicherung akzeptiert wird oder ob Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen müssen. Je nach Ihrer Situation können Sie eventuell eine Zusatzversicherung abschließen, die den Versicherungsschutz Ihrer Auslandskrankenversicherung erweitert.
  3. Nicht-EU-Studierende ohne Krankenversicherung von zu Hause aus: Der DAAD stellt einschlägige Informationen zur deutschen Krankenversicherung zur Verfügung. Nehmen Sie sich etwas Zeit, um sich vor Ihrer Ankunft über die verschiedenen Krankenversicherungen zu informieren und die für Sie am besten geeignete auszuwählen. Sie können jederzeit mit dem Koordinator:innen hier in Reutlingen oder dem RIO sprechen. Weitere Infos zur Krankenversicherung.