Beratung für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

An Hochschulen wird Barrierefreiheit beispielsweise in Gebäuden, in der Lehre und in der Kommunikation gewährleistet. Über den Nachteilsausgleich können für diejenigen/überall dort, wo diese Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist oder gewährleistet werden kann, individuelle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden.

Studieninteressierte und Studierende, deren Studierfähigkeit durch Behinderung oder chronische Erkrankung beeinflusst wird, können sich rund um das Thema Nachteilsausgleich vertrauensvoll an den Beauftragten für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung wenden.
 

Beratungsangebot

  • Unterstützung bei der Studienverlaufsplanung und Studienorganisation
  • Unterstützung bei der Antragstellung (Antrag auf Nachteilsausgleich)
  • Mithilfe bei der Suche von Studienassistenz, Anschaffung von technischen Hilfsmitteln, etc.
  • Ausgabe von weiterführendem Informationsmaterial
     

Wissenswertes zum Nachteilsausgleich 

  • Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann an der Hochschule Reutlingen eingereicht werden
  • Der Antrag ist formlos und an den Beauftragten für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu richten
  • Bei einem Nachteilsausgleich für Prüfungen ist dieser spätestens eine Woche vor Prüfungstermin bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden einzureichen
  • Im Antrag soll schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen dargelegt werden, wie sich die Behinderung oder Erkrankung auf die bestehende Studien- und Prüfungssituation auswirkt und welche Maßnahmen die beschriebenen Erschwernisse ausgleichen könnten
  • Die Antwort auf den Nachteilsausgleich erfolgt schriftlich
  • Ein stattgegebener Antrag ist in der Regel für ein Semester gültig und muss bei Bedarf für ein weiteres Semester erneut gestellt werden

Kontakt

Beauftragter für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

Stellvertretende Beauftragte für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

Systemische Beraterin (SG)

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