Ein Studierender steht auf einer Empore mit Glasgeländer und schaut auf die andere Seite des Raums
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Zulassung & Voraussetzungen

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen Bachelor

Der Zugang zu einem grundständigen Studium an unserer Hochschule setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Berufliche Qualifikation (z.B. Meister, Fachwirt, Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung sowie Eignungsprüfung) 
  • Ausländische Bildungsnachweise
  • Weitere äquivalente Abschlüsse

 

Voraussetzungen Master

Der Zugang zu einem weiterführenden Studiengang ist nur nach einem abgeschlossenen grundständigen Hochschulstudium (z.B. Bachelor-Abschluss) mit Regelstudienzeit von mind. 3 Jahren möglich.

Für einige Studiengänge gelten zusätzliche Zugangskriterien (z.B. fachspezifische oder künstlerische Aufnahmeprüfung oder besondere Sprachkenntnisse). Informieren Sie sich deshalb frühzeitig, welche Kriterien für Ihren Wunschstudiengang gelten. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Satzungen. 

 

zu den AUSWAHL- & ZUGANGSSATZUNGEN

Geht das?

Studieren ohne Abitur

Ja! Wenn Sie eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben, z.B. Meister:in oder Absolvent:in einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung sind, ist der direkte Hochschulzugang zu einem Bachelor-Studiengang eröffnet. Haben Sie eine mind. zweijährige Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung, können Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für einen fachlichen entsprechenden Bachelorstudiengang erhalten. Dafür müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen und an einem Beratungsgespräch an der Hochschule teilnehmen.

Studieren ohne Abitur

  • Vereinbaren Sie einen Termin zur studienfachlichen Beratung mit Ihrem Wunschstudiengang; die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie bei dem jeweiligen Studiengang bzw. der Fakultät.
  • Nach dem Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bitte Ihrer Bewerbung beifügen.
  • Bewerben Sie sich online und fristgemäß über unser Campus-PoRTal.

Wenn Sie eine Eignungsprüfung ablegen müssen

  • Die Eignungsprüfung wird im Auftrag der Hochschule Reutlingen von der Hochschule Konstanz durchgeführt. Bitte beantragen Sie hierfür die Zulassung zur Eignungsprüfung. 
  • Die Prüfung findet einmal jährlich im Mai an der Hochschule in Konstanz statt. Anmeldefrist ist jeweils der 15. März. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung erhalten Sie beim Studienkolleg Konstanz. 
  • Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Es wird ein Eigenanteil von aktuell 200€ fällig. 

Studieren mit ausländischem Abschluss

Was ist zu beachten?

Deutsche Staatsangehörigkeit - ausländischer Abschluss

Deutsche Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung im Ausland erworben oder ihren Wohnsitz im Ausland haben und sich für ein Studium in Baden-Württemberg bewerben möchten, müssen ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung von der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart anerkennen lassen. Eine erste Einschätzung zur Bewertung und Einstufung Ihrer ausländischen Qualifikation im deutschen Bildungssystem erhalten Sie in der Datenbank anabin. Achtung: Es muss mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden. 

 

Was ist zu beachten?

Ausländische Staatsangehörigkeit - ausländischer Abschluss

Um für einen Studienplatz an der Hochschule Reutlingen zugelassen zu werden, benötigen internationale Bewerber:innen eine "Zeugnisanerkennung" des Studienkollegs Konstanz. Beachten Sie, dass die Zeugnisanerkennung uns bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen muss. 

Zur Zeugnisanerkennung

Sonderregelung für International Business (BSc)

  • Studienbewerber:innen für den Bachelorstudiengang International Business aus Nicht- EU-/EWR-Mitgliedsstaaten müssen ihre Dokumente für die Zeugnisanerkennung während des Bewerbungsprozesses auf dem Bewerberportal der Hochschule Reutlingen hochladen. Die Hochschule leitet die Dokumente anschließend zur Anerkennung an das Studienkolleg Konstanz weiter.
  • Studienbewerber:innen für den Bachelorstudiengang International Business aus EU-/ EWR-Mitgliedsstaaten müssen ihre Zeugnisanerkennung selbst beim Studienkolleg Konstanz beantragen und fristgerecht bei der Hochschule Reutlingen einreichen.

Wer benötigt das?

Zertifikat der Akademischen Prüfstelle

Bewerber:innen aus China, Indien und Vietnam benötigen für ihren Visumsantrag und die Bewerbung an einer deutschen Hochschule ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS). Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen finden Sie bei Ihrer Landesvertretung: 

Muss ich Deutsch können?

Erforderliche Sprachkenntnisse

Internationale Bewerber:innen müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen, um zum Studium zugelassen zu werden. Wenn der angestrebte Studiengang ausschließlich auf Englisch unterrichtet wird, ist kein Deutschnachweis erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab über die anerkannten Sprachnachweise und geltende Ausnahmen. 

Gültige Sprachnachweise

Internationale Bewerber:innen können Ihre Deutschkenntnisse durch eines der folgenden Sprachzertifikate nachweisen:

  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF; 14 Punkte oder besser)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2 oder besser)
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- & Dolmetscher-Instituts München
  • Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterricht bzw. Besuch einer Schule bis einschleißlich der 9. Klasse, an der alle Fächer auf Deutsch unterrichtet wurden.

Ausnahmen

Bewerber:innen müssen keine gesonderten Sprachzertifikate nachreichen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Abgeschlossenes Germanistik-Studium
  • Berufsausbildung in deutscher Sprache
  • Vorstudienzeiten oder Ausbildung mit wesentlichen Zeiten eines Studiums in deutscher Sprache

Bei einem Aufenthalt von mindestens 5 Jahren im deutschen Sprachraum oder in sonstigen anderen Ausnahmefällen können Bewerber:innen die Überprüfung ihrer Deutschkenntnisse durch eine Äquivalenzprüfung des Reutlingen International Office beantragen. 

Was muss ich beachten?

Einreise nach Deutschland

Bevor sie Ihr Studium in Deutschland antreten, sollten Sie sich über die formalen Bedingungen eines Aufenthaltes informieren. Benötigen Sie grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland ein Studentenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Wie steht es um Ihren Versicherungsschutz? Können Sie sich über Ihre Krankenversicherung im Heimatland in Deutschland versichern lassen? 

Krankenversicherung

Internationale Full-Time Studierende, d.h. Studierende, die regulär an der Hochschule Reutlingen eingeschrieben sind und hier ihren Abschluss erwerben, müssen währed des gesamten Studiums krankenversichert sein. Zwischen Deutschland und den EU-/EWR-Staaten bestehen hierfür Sozialversicherungsabkommen. Wenn Sie also in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Für Studierende aus EU-Staaten ist das meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Visum & Aufenthaltserlaubnis

  • Bewerber:innen aus Nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen ein Studentenvisum. Dieses muss vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Wichtige Informationen zum Ablauf und Verfahren finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes
  • Zudem benötigen Bewerber:innen aus Nicht EU- oder EWR-Staaten und der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde am jeweiligen Wohnort in Deutschland.

Bei Fragen rund um das Studium in Deutschland berät Sie das Reutlingen International Office.

Informationen für Bewerber:innen mit Fluchthintergrund

Die Hochschule Reutlingen macht sich für ein inklusives, internationales Miteinander stark und bietet unterschiedliche Unterstützungsoptionen für geflüchtete Studierende auf dem Campus an. 

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist die erste Anlaufstelle für Fragen rund um ein Studium an der Hochschule Reutlingen. Das ZSB-Team gibt einen Überblick über passende Studienangebote, Zugangsvoraussetzungen, Zeugnisanerkennung und notwendige Sprachnachweise. Auch wenn Sie aufgrund Ihrer Fluchtsituation keine oder nur unvollständige Dokumente vorlegen können hilft die ZSB. Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können Sie direkt bei den Mitarbeiterinnen der ZSB vereinbaren:

 

Ansprechpersonen

Veronika Donay

Gebäude 3, R. 3-002

Tel. + 49 7121 271 1067

E-Mail schreiben

 

Verena Hesche

Gebäude 3, R. 3-002

Tel. +49 7121 271 1079

E-Mail schreiben

Studierfähige Geflüchtete haben die Möglichkeit, als Gasthörer Deutschkurse des Instituts für Fremdsprachen (IfF) zu besuchen, sofern es freie Plätze gibt. Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein bewilligter Antrag als Gasthörer und die regelmäßige Kursteilnahme. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die Leitung des Bereichs Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Kommunikation.


Ansprechperson

Karin Bukenberger

Gebäude 3, R. 3-216

Tel. +49 7121 271 1007

E-Mail schreiben

Wir helfen gerne weiter!

Noch Fragen?

Das StudienServiceCenter unterstützt Sie bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und ist die erste Anlaufstelle für alle Studieninteressierten, Bewerberinnen und Bewerber sowie für Studierende und Alumni. Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. 

Kontakt

 

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