Beratung bei Diskriminierung, Belästigung & Gewalt

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen aufgrund sozialer Unterscheidungsmerkmale und Lebenssituationen (z.B. Alter, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Handicap, Hautfarbe). Sie steht dem Grundsatz der Gleichbehandlung entgegen.

Alle Menschen an der Hochschule Reutlingen haben das Recht, respektvoll behandelt zu werden. Wenn Sie von Diskriminierung oder (sexueller) Belästigung betroffen sind, können Sie sich an Frau Ebrecht oder Herrn Himpel wenden. Sie helfen Ihnen gerne und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.

Zusätzliche Anlaufstellen


Vertrauensanwältinnen und -anwälte des MWK

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich für eine juristische Beratung an die Vertrauensanwältinnen und -anwälte für sexualisierte Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) zu wenden. Die Kontakdaten von Fr. Rechtsanwältin Michaela Spandau und Hr. Rechtsanwalt Michael Rohlfing finden Sie auf der Seite des Ministeriums. 

Zum Kontakt

 

Kampagne "Zieh einen Schlussstrich"

Eine Kampagne für ein respektvolles Miteinander und gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an den Hochschulen in Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie hier.   

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