Familienservice
Als Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule“ und ausgezeichnet mit dem Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ setzt sich die Hochschule Reutlingen aktiv für familienfreundliche Strukturen ein. Ob Studium oder Beruf mit Care-Aufgaben – die Angebote der Servicestelle Familie werden kontinuierlich weiterentwickelt, um den vielfältigen Bedürfnissen der Hochschulmitglieder gerecht zu werden und den Campus familienfreundlich zu gestalten.
Servicestelle Familie
Die Servicestelle Familie ist die zentrale Anlaufstelle der Hochschule Reutlingen für alle Fragen rund um die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf. Sie berät Hochschulmitglieder vertraulich zu Familienaufgaben – von Kinderbetreuung über die Pflege von Angehörigen – und unterstützt bei der Entwicklung individueller Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind auf Wunsch anonym.

Rückzugsmöglichkeiten vor Ort
Um sich während der Schwangerschaft für eine Ruhepause zurückzuziehen und Kinder in Ruhe füttern und wickeln zu können, gibt es den Still-, Ruhe- und Wickelraum im EG in Gebäude 5 (Raum 019B).
Weitere Wickelmöglichkeiten gibt es in den barrierefreien Toiletten in den Gebäuden 3, 14, 16 und 20.
Kinderbetreuung
In direkter Nachbarschaft zum Campus befinden sich drei TigeR-Einrichtungen: der Campus TigeR, der TigeR Duo One und der TigeR Duo Two. Mit diesen Kinderbetreuungsangeboten sollen Studierende und Beschäftigte der Hochschule unterstützt werden, den Studien- bzw. Berufsalltag besser zu meistern. Die Abkürzung "TigeR" steht dabei für "Tagesbetreuung in geeigneten Räumen" und ist eine Kooperation der Hochschule Reutlingen mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V.
Die Betreuungszeiten der drei Einrichtungen sind Montag-Freitag von 07:00-17:00 Uhr. Bei Fragen steht Ihnen Michelle Eglinski des Tagesmüttervereins Reutlingen e.V. gerne zur Seite.
Kontakt
Michelle Eglinski
Tel.: +49 7121 38 784 26
Unterstützung in Pflegesituationen
Pflegesituationen entstehen oft unerwartet oder entwickeln sich schleichend. Die Pflegelotsinnen der Hochschule Reutlingen unterstützen Sie dabei, Orientierung zu gewinnen und passende nächste Schritte zu finden. Pflegestützpunkte beraten zudem direkt vor Ort, also dort, wo die pflegebedürftige Person lebt.
Weiterführende Informationen finden Sie über die folgenden Links:
- Der Pflegestützpunkt Reutlingen berät zu Hilfsangeboten vor Ort
- Wege zur Pflege - Informationsangebot des Familienministeriums , u.a. zu Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz mit „Pflegezeit“-Rechner
- Leistungen der Pflegeversicherung - Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit
Studium und Familie
Studium organisieren, Prüfungen meistern oder eine Stelle für das Praxissemester finden – diese Herausforderungen begleiten viele Studierende. Für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen kommen dabei zusätzliche organisatorische Fragen hinzu, die den Studienalltag komplexer machen. Um all das gut meistern zu können, gibt es für Studierende mit Kind und Care-Aufgaben verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Infoblatt „Studieren mit Kindern oder Pflegeaufgaben“.
Studierende mit Kindern bis 18 Jahren oder die pflegebedürftige nahe Angehörige im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegen, können einen Antrag zur Verlängerung der Fristen gemäß §12 (1) und (2) der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule stellen. Dabei sind mit dem Antrag die erforderlichen Nachweise beizufügen. Jeder Antrag wird individuell geprüft.
Studierende, die nahe Angehörige pflegen, schwanger sind, sich in den Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz befinden oder ein Kind, das gemeinsam mit im Haushalt lebt, betreuen, können einen Antrag auf Beurlaubung in Form eines Urlaubssemesters stellen. Sie sind trotzdem berechtigt, innerhalb des Urlaubssemester an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie die Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Der Antrag kann mit entsprechenden Nachweisen über das Campus-PoRTal gestellt werden.
Auf Antrag erhalten Studentinnen im Mutterschutz bei Teilnahme an Prüfungen eine Verlängerung der Prüfungszeit von 15 Minuten pro Zeitstunde.
Stillende Studentinnen haben gesetzlich den Anspruch, auch während einer Klausur zu stillen oder abzupumpen. In diesem Fall wird die Zeit gestoppt. Die Gewährung von Stillpausen gilt auch bei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht.

Mensa for Kids
Kinder von Studierenden erhalten mit der Mensa-Kinderkarte kostenloses Essen in der Mensa. Dieses Angebot wird vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Mensa-Kinderkarte und dem Angebot „Mensa for Kids“ erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.

Referentin für Gleichstellung, Diversity & Familienservice
Projektkoordinatorin Professorinnenprogramm 2030
Stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit

Referentin für Gleichstellung, Diversity & Familienservice








