Erasmus+ für Studienaufenthalte im Ausland

Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sprachlichen und akademischen sowie sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Studierende können für einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden. Alle Auslandsaufenthalte an einer europäischen oder mit dem Programm assoziierten Partnerhochschule werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert. 

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zur Förderung von Erasmus+Studienaufenthalten.

Erasmus+ Praktika

ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Darüber hinaus kann ein begrenztes Kontingent an Praktika außerhalb der EU nach dem „First-Come-First-Serve“-Prinzip gefördert werden.

Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und darüber hinaus Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen: Fördersätze werden von der KOOR - Erasmus Services BW für das jeweilige Projektjahr angepasst.

  • Monatlicher Zuschuss je nach Ländergruppe
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner (ERASMUS-Koordinator/in im Studiengang) in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Kontakt:

Brigitte Bahcaci

Leistungen

  • Länderspezifische monatliche Stipendienförderung für den Studienaufenthalt im Ausland
  • ggf. Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. Onlinesprachkurs (OLS - Online Lingustic Support)

Voraussetzungen

  • Nur Aufenthalte an einer der über 100 Erasmus + Partnerhochschulen der HSRT können gefördert werden (Partnerhochschulen der HSRT)
  • Förderung für Aufenthalte im Bachelor ab dem 2. Studienjahr, im Master ab dem 2 Semester
  • Alle immatrikulierten Studierenden der HSRT können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) gefördert werden
  • Je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden
  • Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate)

Bewerbung

Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät für die Studienaufenthalte bei unseren Partnerhochschulen im Ausland. Alle Auslandsaufenthalte an einer europäischen oder mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Partnerhochschule werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Studierenden erfolgt ausnahmslos in den Fakultäten anhand gemeinsam festgelegter Kriterien: Note, Sprachkenntnisse, ausstehende Prüfungen, Studienfortschritt, Motivationen etc.

Für die Unterrichtssprache (meist Englisch) sollte ein B2 Level vorliegen.

Weitere Auswahlkriterien können (außer-)universitäres Engagement, Ausbildungen und Praktika sein.

Gefragt sind weltoffene und an anderen Kulturen interessierte Studentinnen und Studenten, die Deutschland und unsere Hochschule innerhalb des Erasmus-Programms repräsentieren.

Finanzierung

Für das jeweilige akademische Jahr gelten für die Hochschule Reutlingen die national festgelegten Förderraten nach Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS).

 

Ländergruppen

Ländergruppe

Zielland

Förderraten für akad. Jahre

2023/24 und 2024/25

Gruppe 1
(hohen Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden,
Großbritannien

600 EUR / Monat

Gruppe 2
(mittleren Lebenshaltungskosten)

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

540 EUR / Monat

Gruppe 3
(niedrigen Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

490 EUR / Monat

Social top-ups (monatlich 250,- Euro zusätzlich) erhalten Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Erstakademikerinnen und Erstakademiker sowie Studierende mit Kind(ern).

Weitere Informationen

Green Travel top-up (einmalig 50,- Euro) erhalten Studierende für die An-/Abreise zur Gasthochschule mit nachhaltigen Verkehrsmitteln.

Weitere Informationen

To-Do für Stipendiatinnen und Stipendiaten

Alle Erasmus+ Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten detaillierte Informationen zur Beantragung und Organisation des Stipendiums nachdem sie von ihrer Fakultät für einen Erasmus+ Studienplatz ausgewählt wurden.

 

To-Dos

Um eine Erasmus Förderung zu erhalten, müssen in der Regel die folgenden Unterlagen eingereicht werden.

Vor Beginn Ihres Aufenthalts

  • Grant Agreement
  • Learning Agreement

Am Ende Ihres Aufenthalts

  • Certificate of Attendance
  • EU Survey

Stellvertretende Leitung RIO
Koordination Erasmus
Projekte und Stipendien

Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2028 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie weist nach, dass die Hochschule Reutlingen alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.

Erasmus-Charta

Erasmus Erklärung der Hochschule (PDF)

Haftungsklausel

(siehe Finanzhilfevereinbarung Anhang I Allgemeine Bedingungen Article II.8 – Visibility of Union Funding)

Veröffentlichungspflicht

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (Kennedyallee 50; 53115 Bonn)
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Website: eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD

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