Benutzerordnung | |||||||||||||||||||||||||||||
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Benutzungsordnung
§ 6
Benutzerkreis
§ 9
Ausschluß
Nutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungs- oder Betriebsordnung verstoßen oder bei der Benutzung strafbare Handlungen begehen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden; über den dauernden Ausschluß entscheidet der Senat. Durch den Ausschluß werden die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Nutzers nicht berührt. Der Anspruch der Fachhochschule auf das vereinbarte Entgelt bleibt bestehen. Dem Nutzer stehen Schadenersatzansprüche aufgrund des Ausschlusses nicht zu.
§ 10
Rangstufen, Kontigentierung
Die zeitliche Reihenfolge der Auftragsbearbeitung richtet sich nach Art, Umfang und Wartezeit des Auftrages. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall nur zulässig, wenn hierdurch der allgemeine Betrieb des Rechenzentrums nicht gestört wird.
§ 11
Entgeltregelung
§ 12
Haftung
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