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Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Hier informieren wir Sie zeitnah über die neuesten Entwicklungen - letzte Aktualisierung 2. März 2021
*** English version ***
Wir alle tragen dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Deswegen reduzieren wir auch weiterhin den direkten Kontakt auf dem Campus.
Die Hochschule bleibt für Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen.
Alle Präsenzlehrveranstaltungen, die keine besonderen Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, werden bis zum Ende des Semester nur noch online durchgeführt. Alle Laborveranstaltungen und Praktika, die besondere Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, sind unter strenger Einhaltung der Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen bis zum Ende des Wintersemesters per se durch das Präsidium genehmigt.
Es gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Bitte nehmen Sie unverzüglich mit Ihrem behandelnden Hausarzt/dem Gesundheitsamt (telefonischen) Kontakt auf.
Aufgrund der aktuellen Situation gelten neben dem Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern folgende Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):
- auf dem gesamten Campusgelände (auch im Freien)
- während der praktischen Präsenzlehrveranstaltungen und mündlichen Prüfungen
- in den Büros, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht dauerhaft gewährleistest werden kann
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen eines MNS befreit sind.
Das Präsidium hat die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erweitert. Diese Ausnahmeregelungen gelten bis zum 05.06.2021. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir diese auch kurzfristig anpassen und ändern müssen. Die ausführlichen Regelungen finden Sie im Intranet.
Bitte beachten Sie folgende Termine für das Wintersemester 2020/21:
Vorlesungsbeginn für alle Master-Studiengänge und die Bachelor-Studiengänge ab dem 2. Semester | 05.10.2020 |
Vorlesungsbeginn für alle Bachelor-Studiengänge im 1. Semester | 19.10.2020 |
Prüfungsanmeldung | 16.11.-23.11.2020 |
Ende der Vorlesungen | 27.01.2021 |
1. Prüfungszeitraum 2. Prüfungszeitraum | 28.01.-10.02.2021 26.03.-01.04.2021 |
Rückmeldezeitraum für kommendes Semester | 18.01.-05.02.2021 |
Folgende Termine weichen vom allgemeinen Hochschulkalender ab: Semestertermine ESB Business School.
Das anstehende Sommersemester 2021 wird wieder als Hybrid-Semester geplant, sofern es das Infektionsgeschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. Lehrveranstaltungen werden größtenteils digital durchgeführt, wobei Laborveranstaltungen und Praktika, die besondere Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, wie gewohnt in Präsenz abgehalten werden. Weiterführende Informationen und spezifische Vorgehensweisen für höhere Semester erhalten Sie von Ihren jeweiligen Fakultäten.
Bitte beachten Sie folgende Termine für das Sommersemester 2021:
Vorlesungsbeginn | 15.03.2021 |
Prüfungsanmeldung | 10.05.-17.05.2021 |
Ende der Vorlesungen | 09.07.2021 |
Prüfungszeitraum | 12.07.-21.07.2021 |
Rückmeldezeitraum für kommendes Semester | 19.07.-06.08.2021 |
Alle Präsenzlehrveranstaltungen, die keine besonderen Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, werden bis zum Ende des Semester nur noch online durchgeführt. Alle Laborveranstaltungen und Praktika, die besondere Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, sind unter strenger Einhaltung der Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen bis zum Ende des Wintersemesters per se durch das Präsidium genehmigt.
Bitte beachten Sie folgende Termine für das Wintersemester 2020/21:
Vorlesungsbeginn für alle Master-Studiengänge und die Bachelor-Studiengänge ab dem 2. Semester | 05.10.2020 |
Vorlesungsbeginn für alle Bachelor-Studiengänge im 1. Semester | 19.10.2020 |
Prüfungsanmeldung | 16.11.-23.11.2020 |
Ende der Vorlesungen | 27.01.2021 |
1. Prüfungszeitraum 2. Prüfungszeitraum | 28.01.-10.02.2021 26.03.-01.04.2021 |
Rückmeldezeitraum für kommendes Semester | 18.01.-05.02.2021 |
Folgende Termine weichen vom allgemeinen Hochschulkalender ab: Semestertermine ESB Business School.
Das anstehende Sommersemester 2021 wird wieder als Hybrid-Semester geplant, sofern es das Infektionsgeschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. Lehrveranstaltungen werden größtenteils digital durchgeführt, wobei Laborveranstaltungen und Praktika, die besondere Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, wie gewohnt in Präsenz abgehalten werden. Weiterführende Informationen und spezifische Vorgehensweisen für höhere Semester erhalten Sie von Ihren jeweiligen Fakultäten.
Bitte beachten Sie folgende Termine für das Sommersemester 2021:
Vorlesungsbeginn | 15.03.2021 |
Prüfungsanmeldung | 10.05.-17.05.2021 |
Ende der Vorlesungen | 09.07.2021 |
Prüfungszeitraum | 12.07.-21.07.2021 |
Rückmeldezeitraum für kommendes Semester | 19.07.-06.08.2021 |
Es gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Bitte nehmen unverzüglich mit Ihrem behandelnden Hausarzt/dem Gesundheitsamt (telefonischen) Kontakt auf.
Maskenpflicht:
Aufgrund der aktuellen Situation gelten neben dem Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern folgende Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):
- auf dem gesamten Campusgelände (auch im Freien)
- während der praktischen Präsenzlehrveranstaltungen und mündlichen Prüfungen
- in den Büros, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht dauerhaft gewährleistest werden kann
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen eines MNS befreit sind.
Labortätigkeiten:
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit einen Versuch im Labor zwingend beenden müssen, stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab.
Bei Labortätigkeiten sind folgende Maßnahmen zwingend zu berücksichtigen:
- Maskenpflicht
- Abstand halten (mind. 1,5 bis 2 Meter)
- abwechselnde Nutzung von Laboren, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist
- regelmäßiges Lüften
- Händewaschen
- Händeschütteln vermeiden
- nicht in die Hand niesen oder husten
- Bitte achten Sie besonders bei Tätigkeiten an Maschinen darauf, dass die Rettungskette gewährleistet ist (siehe auch: https://intranet.reutlingen-university.de/intranet/infraservice/technik-und-sicherheit/sicherheit/).
Reduzierung sozialer Kontakte:
Wir bitten Sie, persönliche Begegnungen zu minimieren und auf telefonischen oder E-Mail-Kontakt auszuweichen.
Mensa- bzw. Cafeteriabetrieb:
Mensa und Cafeteria sind bis auf weiteres geschlossen.
Vernetzungsangebote für Studierende:
Der Ideenwettbewerb „Out of the bubble“, an dem sich zahlreiche Studierende, beteiligt haben, hat niederschwellige und einfach umsetzbare Möglichkeiten der Vernetzung von Studierenden aufgezeigt. Eine Übersicht aller Ideen finden Sie hier.
Wann kann ich meine Prüfung im Wintersemester 2020/21 ablegen?
Im Wintersemester 2020/21 werden für alle Prüfungen, die in Präsenz durchgeführt werden, zwei Prüfungszeiträume angeboten (1. Prüfungsphase: 28.01.-10.02.2021; 2. Prüfungsphase: 26.03.-01.04.2021).
Kann ich eine Prüfung in Präsenz zweimal ablegen?
- Nein. Es ist nicht möglich an ein und derselben Prüfung zweimal teilzunehmen. Sie können sich lediglich den Termin aussuchen, wann Sie die Prüfung einmalig ablegen wollen. Eine Wiederholung der Klausur (z. B. bei Nichtbestehen am ersten Termin) ist nicht möglich – Sie müssen dann zum drauf folgenden regulären Prüfungstermin Ihre Wiederholungsprüfung ablegen.
- Für die Prüfungen, die nicht in Präsenz durchgeführt werden wie bspw. mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Projektarbeiten mit Präsentationen oder „Take-Home-Exams“, wird es keinen Zweittermin geben.
Muss ich mich für den zweiten Prüfungszeitraum erneut anmelden?
Nein. Sofern Sie sich für den ersten Prüfungszeitraum angemeldet haben, müssen Sie sich nicht erneut anmelden. Es besteht allerdings keine Möglichkeit, sich lediglich für den zweiten Prüfungszeitraum anzumelden.
Ich habe mich an einem Prüfungstag in Quarantäne befunden. Was kann ich tun?
Alle Präsenzprüfungen, die bereits durchgeführt wurden, werden ggfls. erneut angeboten, wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen (Quarantäne) nicht an der Prüfung teilnehmen konnten. Jedoch wird es keine dritte Prüfungsrunde für das Wintersemester 2020/2021 geben. Werden Prüfungen auch unter den oben genannten Möglichkeiten verpasst, verweisen wir auf die Prüfungszeit im Sommer.
Wie habe ich mich auf dem Campus während der Prüfung zu verhalten?
Auf dem gesamten Campus herrschen die gängigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:
- Maskenpflicht, auch im Freien
- Abstand halten (mind. 1,5 bis 2 Meter)
- Räume sind regelmäßig zu lüften
- Regelmäßiges Händewaschen
- Händeschütteln vermeiden
- nicht in die Hand niesen oder husten
Während der Prüfung besteht für die Prüflinge, aber auch für die Prüfungsaufsichten eine FFP2-Maskenpflicht. Die Hochschule stellt allen Beteiligten FFP2-Masken zur Verfügung.
Wie erfolgt die Ausgabe der FFP2-Masken?
Ausgabestellen hierfür sind im Foyer des Gebäude 9 und im Durchgang in Geb. 3 vor dem Lernzentrum eingerichtet. Dort kann an den Prüfungstagen ab 7.30 Uhr je eine Maske abgeholt werden. Es dürfen auch eigene Masken, die mindestens der Schutzstufe FFP 2/KN 95 entsprechen, verwendet werden.
Wie kann ich meine FFP2-Maske wiederverwenden?
Nachfolgend finden Sie einen Link zur Pflege von FFP2-Masken: https://www.fh-muenster.de/gesundheit/images/forschung/ffp2/01_ffp2_info11012021_doppelseiten.pdf
Was mache ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit bin?
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor den Prüfungen an das zentrale Prüfungsamt: pruefungsamt@. Ihnen wird ein separater Raum für die Prüfungen zur Verfügung gestellt. reutlingen-university.de
Ich komme aus einem Landkreis, dessen 7-Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen liegt. Gilt für mich die15-Kilometer-Regelung?
Generell setzt Baden-Württemberg die 15-Kilometer-Regelung nicht um. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, müssen Sie diese Regelung also nicht beachten. Liegt Ihr Wohnsitz außerhalb Baden-Württembergs bitten wir Sie, sich in Ihren Landkreisen zu informieren, ob diese Regelung umgesetzt wird oder nicht. Im Anschluss können Sie sich bei Rückfragen gerne an info.coronavirus@ wenden. Reutlingen-University.DE
Wie kann ich Studium und Familie vereinbaren?
- Für Familien stellt die derzeitige Situation eine besondere Herausforderung dar. Zur Entlastung von Eltern haben wir die Babysitter-Börse im Intranet wieder mit Leben gefüllt.
- Studierende mit Kind(ern), die wegen Prüfungen und Lehrveranstaltungen an der Notbetreuung teilnehmen möchten, können ihre Anfrage an das StudienServiceCenter (info.studium@) richten. Weitere Informationen zur reutlingen-university.deNotbetreuung in Reutlingen sind auf der Website der Stadt Reutlingen verfügbar.
- Weitere Fragen und Antworten zum Thema Studieren mit Kind in Zeiten von Corona finden Sie auch hier.
Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt, die uns in der letzten Zeit erreicht haben. Diese finden Sie hier.
Informationen für Internationale Studierende zur Vorbereitung, Einreise und zum Aufenthalt an der Hochschule Reutlingen. Informieren Sie sich bitte zeitnah über die aktuellen Risikogebiete und geltenden Einreisebestimmungen nach Deutschland und die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.
Hier haben wir die im Moment gültigen Vorgehensweisen für Sie zusammengefasst.
Für das Wintersemester 2021/22 wird ab dem 15.04.2021 die Bewerbung für Bachelorstudiengänge möglich sein. Ende der Bewerbungsfrist ist der 31.07.2021 (für Ausnahmen schauen Sie bitte im Bewerberportal). Weitere Informationen im Zusammenhang mit DoSV finden Sie auch unter hochschulstart.de.
Die Bewerbungsfrist für ausländische Bewerber/innen (nicht EU/EWR-Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) für International Business beginnt am 22.02.2021 und endet am 15.04.2021.
Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge ist eine Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule für das Wintersemester 2021/22 ab dem 15.04.2021 möglich. Ende der Bewerbungsfrist ist der 31.07.2021.
Bei zulassungsfreien Masterstudiengänge ist bis Ende der jeweiligen Immatrikulationsfrist ein Antrag auf Immatrikulation möglich. Weitere Informationen zu den Terminen und Fristen finden Sie hier.
Das anstehende Sommersemester 2021 wird wieder als Hybrid-Semester geplant, sofern es das Infektionsgeschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen. Lehrveranstaltungen werden größtenteils digital durchgeführt, wobei Laborveranstaltungen und Praktika, die besondere Räumlichkeiten an der Hochschule erfordern, wie gewohnt in Präsenz abgehalten werden. Weiterführende Informationen und spezifische Vorgehensweisen für höhere Semester erhalten Sie von Ihren jeweiligen Fakultäten.
Die Hochschule Reutlingen wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg dazu aufgefordert, die Möglichkeiten der Telearbeit, so gut es geht, auszuschöpfen. Auch wenn die Arbeit von Zuhause aus nicht ermöglicht werden kann, sollten die Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden. Wir bitten alle Vorgesetzten und alle Beschäftigten, diese Ziele im Sinne unserer Hochschulgemeinschaft zu unterstützen.
Die Hochschulleitung hat die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erweitert. Diese Ausnahmeregelungen gelten bis zum 05.06.2021. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir diese auch kurzfristig anpassen und ändern müssen. Die ausführlichen Regelungen finden Sie im Intranet.
Es gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Bitte nehmen unverzüglich mit Ihrem behandelnden Hausarzt/dem Gesundheitsamt (telefonischen) Kontakt auf.
Maskenpflicht:
Aufgrund der aktuellen Situation gelten neben dem Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern folgende Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):
- auf dem gesamten Campusgelände (auch im Freien)
- während der praktischen Präsenzlehrveranstaltungen und mündlichen Prüfungen
- in den Büros, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht dauerhaft gewährleistest werden kann
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen eines MNS befreit sind.
Bei Tätigkeiten, die vor Ort an der Hochschule durchgeführt werden müssen, sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
- Abstand halten (mind. 1,5 bis 2 Meter)
- Maskenpflicht auf dem gesamten Campusgelände
- vornehmlich abwechselnde Nutzung von Büros bzw. Laboren, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist
- regelmäßiges Lüften der Räume
- Händewaschen
- Händeschütteln vermeiden
- nicht in die Hand niesen oder husten
- Bitte achten Sie besonders bei Tätigkeiten an Maschinen darauf, dass die Rettungskette gewährleistet ist (siehe auch: https://intranet.reutlingen-university.de/intranet/infraservice/technik-und-sicherheit/sicherheit/).
Reduzierung sozialer Kontakte:
Wir bitten Sie, persönliche Begegnungen zu minimieren und auf telefonischen oder E-Mail-Kontakt auszuweichen.
Mensa- bzw. Cafeteriabetrieb:
Mensa und Cafeteria sind bis auf weiteres geschlossen. Die Automaten im Lernzentrum werden vorerst weiter bestückt.
Als internationale Hochschule haben wir globale Entwicklungen selbstverständlich immer im Blick – sei es im wirtschaftlichen, politischen oder aktuell im gesundheitlichen Bereich. Außerdem sind wir an einem verantwortlichen und rücksichtsvollen Miteinander auf dem Campus, aber auch darüber hinaus interessiert.
Die bisher ergriffenen Maßnahmen, die wir an der Hochschule bereits seit Beginn der Corona-Krise eingeführt und kommuniziert haben, sind in unserem Hygienekonzept zusammengefasst und hier abgelegt. Das Hygienekonzept enthält auch Hinweise zum Umgang mit Risikogruppen. Bei allen Lehrveranstaltungen, Zusammenkünften und Terminen in Präsenz ist das Hygienekonzept umzusetzen.
Außerdem stellen wir Ihnen weiterführende Informationen zum Coronavirus (COVID-19) zur Verfügung und bitten Sie, sich über die untenstehenden Adressen über das Virus und ggfls. notwendige Verhaltensweisen zu informieren.
Wichtig: Informieren Sie sich bitte eigenständig über die aktuellen Entwicklungen.
Generelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) und zur Lage in Baden-Württemberg:
Des Weiteren bitten wir Sie alle Möglichkeiten zur Prävention zu beachten und weisen Sie auf die gängigen Hygienemaßnahmen erneut hin:
- Maskenpflicht
- Abstand halten (mind. 1,5 bis 2 Meter)
- Händewaschen
- Händeschütteln vermeiden
- nicht in die Hand niesen oder husten
- regelmäßiges Lüften
- https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Bei Fragen zum Coronavirus können Sie sich auch an die Telefon-Hotline des Landesgesundheitsamtes (0711 904-39555) wenden.
Generell noch einmal der Hinweis:
- Liegen erkennbare Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vor, so ist unverzüglich mit dem behandelnden Hausarzt/dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und in keinem Fall die Hochschule zu besuchen.
- Gesundheitsamt Reutlingen:
Telefon: 07121/ 480-4399
https://www.kreis-reutlingen.de/de/Service-Verwaltung/Buergerservice-A-Z/Buergerservice?view=publish&item=service&id=995
Rufbereitschaft am Wochenende (Samstag bis Sonntag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr): 0160 7457511 - Bitte beachten Sie auch bei Reisen jeglicher Art die Hinweise des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bei Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an: Info.Studium@ Reutlingen-University.de
Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an: Info.Personal@ Reutlingen-University.de
Bei allen anderen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, wenden Sie sich bitte an: Info.Coronavirus@ reutlingen-university.de