Praktisches Studiensemester
Bisher waren Praktische Studiensemester von der allgemeinen Studiengebührenpflicht gemäß § 3 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ausgenommen.
Alle Studierende der Hochschule Reutlingen mussten für das entsprechende Semester die Mitteilung Praktisches Studiensemester sowie den Praktikantenvertrag im Studierendenbüro abgeben.
Aufgrund dieser Mitteilung wurden die Studierenden von der Studiengebührenpflicht ausgenommen.
Ab dem Sommersemester 2012 werden an allen staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg die Studiengebühren abgeschafft. Mit der Abschaffung der Studiengebühren ist die Mitteilung über das Praktische Studiensemester und die Abgabe des Praktikantenvertrages an das Studierendenbüro ab dem Sommersemester 2012 nicht mehr notwendig.
Die Absolvierung von Praktischen Studiensemester muss weiterhin mit der zuständigen Fakultät bzw. dem zuständigen Studiengang abgeklärt werden.
Die Ansprechpartner für Praktische Studiensemester in den Fakultäten sind in der Regel die Praktikantenamtsleiter oder die Fachsekretariate des jeweiligen Studiengangs.
Für ein Praktisches Studiensemester ist weiterhin der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag an die Hochschule Reutlingen zu bezahlen.
