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FAQs - Häufig gestellte Fragen

 

Für weitergehende Fragen zur CampusCaRT wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Kontakt oder kommen Sie einfach im Studierendenbüro, Gebäude 2, Zimmer 011 vorbei.

Kann mit der CampusCaRT auch in der Mensa bezahlt werden?
Ja, in der Mensa in Reutlingen und zukünftig auch in allen Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Tübingen.

Wie kann das Guthaben auf der CampusCaRT aufgewertet werden?
Es gibt im Eingangsbereich Gebäude 7 (Mensa) und Gebäude 3 einen Aufwerte-Automat. An diesem kann per EC-Karte ein gewünschtes Guthaben auf die Karte aufgebracht werden. Zusätzlich kann an zwei Kassen der Mensa die Aufwertung in bar erfolgen.

Kann mit der CampusCaRT auch am Kopierer bezahlt werden?
Ja, die Bezahlung erfolgt bargeldlos über die CampusCaRT.

Was muß ich tun, wenn meine CampusCaRT nicht mehr funktioniert?
Bitte kommen Sie direkt nach Festellung des Verlustes ins Studierendenbüro, Gebäude 2, Zimmer 011, damit die CampusCaRT gesperrt werden kann. Dort können Sie eine neue CampusCaRT für eine Gebühr von 15,-- € beantragen. Weiterhin kann dort die Seriennummer ihrer bisherigen CampusCaRT ermittelt werden. Dies ist notwendig, damit Ihr Guthaben vom Studentenwerk auf Ihre neue Karte übertragen werden kann.

Was muß ich tun, wenn ich meine CampusCaRT verloren habe?
Bitte kommen Sie ins Studierendenbüro im Raum 011 im Gebäude 2. Dort können Sie eine neue CampusCaRT für eine Gebühr von 15,-- € beantragen. Weiterhin kann dort die Seriennummer ihrer bisherigen CampusCaRT ermittelt werden. Dies ist notwendig, damit Ihre alte CampusCaRT gesperrt und Ihr Guthaben vom Studentenwerk auf Ihre neue Karte übertragen werden kann.

Darf ich meine CampusCaRT knicken, lochen oder sonst irgendwie beschädigen?
Nein, auf gar keinen Fall! Bitte gehen Sie sorgsam mit Ihrer CampusCaRT um, da die integrierte Funk-Antenne sehr empfindlich ist. Das Knicken oder gar Lochen zerstört die CampusCaRT. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer neuen Karte kostenpflichtig ist!

Wie kann ich die Gültigkeit meiner CampusCaRT verlängern?
Im Eingangsbereich von Gebäude 5 sind zwei elektronische Stationen aufgestellt. An diesen kann die Gültigkeit der CampusCaRT verlängert werden. Die CampusCaRT ist grundsätzlich bis zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Vor der Verlängerung muß man sich erfolgreich für das nächste Semester zurückgemeldet und alle fälligen Gebühren bezahlt haben. Erst dann kann eine erfolgreiche Verlängerung der Gültigkeit Ihrer CampusCaRT durchgeführt werden.

Werden mit der CampusCaRT alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten?
Selbstverständlich! Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Sie können jederzeit die sich aus den Datenschutznormen ergebenden Rechte geltend machen. Auf der CampusCaRT wird nur die Matrikelnummer als personenbezogenes Datum gespeichert. über die Matrikelnummer und entsprechende Lese- und Schreibschlüssel kommuniziert der Kartenleser mit Ihrer CampusCaRT. Die Bezahlfunktionen werden über das Studentenwerk Tübingen abgewickelt. Beim Studentenwerk wird anhand der Seriennummer der CampusCaRT ein sogenanntes Schattenkonto geführt. Auf dem Schattenkonto werden nur der Anfangs- und Endsaldo der Karte gespeichert. Das Studentenwerk kann aufgrund der Seriennummer keine Rückschlüsse auf die dahinter stehende Person ziehen. Bei Verlust oder Defekt kann auf Antrag des Studierenden die Seriennummer durch das Studierendenbüro ermittelt werden. Mit Hilfe dieser Seriennummer können die Daten des Schattenkontos und somit auch der letzte Saldo ermittelt werden.