Senat / Fakultätsräte / AStA
Durch die Mitarbeit im Senat, den Fakultätsräten und im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) können Studierende aktiv an Entscheidungen der Hochschule Reutlingen mitwirken.
Die Wahl der studentischen Vertreter für den Senat und die Fakultätsräte findet einmal jährlich statt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Senat
Im Senat wirken neben Professoren und Mitarbeitern der Hochschule Reutlingen 4 studentische Vertreter aktiv mit.
Fakultätsräte
An jeder Fakultät der Hochschule Reutlingen existiert ein Fakultätsrat. Zur Zeit gibt es an der Hochschule Reutlingen somit 5 Fakultätsräte.
In jedem Fakultätsrat sind neben Professoren und Mitarbeitern der Hochschule 6 gewählte studentische Vertreter aktiv (Fakultät ESB: 5 gewählte studentische Vertreter).
Die fünf bzw. sechs gewählten studentischen Mitglieder des Fakultätsrats bilden die Fachschaft der Fakultät. Studierende, die nicht in den Fakultätsrat gewählt wurden können zur Unterstützung der o.g. Mitglieder ebenfalls in der Fachschaft tätig werden.
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gehören neben den studentischen Senatsmitgliedern kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder vier weitere Studierendenvertreter an. Die weiteren Studierendenvertreter nach Satz 1 sind diejenigen Studierenden, auf die bei der Wahl der Studierendenvertreter für den Senat weitere Sitze entfallen würden.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Grundordnung und der Wahlordnung der Hochschule Reutlingen.
