Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag wird gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) für öffentliche Leistungen die die Hochschule erbringt erhoben. Hierzu zählen insbesondere die Leistungen im Zusammenhang mit der
- Immatrikulation,
- Beurlaubung,
- Exmatrikulation
- und der zentralen Studienberatung.
Der Verwaltungskostenbeitrag ist bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung fällig. Ein Gebührenbescheid ist nicht notwendig.
