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Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wird gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) für öffentliche Leistungen die die Hochschule erbringt erhoben. Hierzu zählen insbesondere die Leistungen im Zusammenhang mit der

  • Immatrikulation,
  • Beurlaubung,
  • Exmatrikulation
  • und der zentralen Studienberatung.

Der Verwaltungskostenbeitrag ist bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung fällig. Ein Gebührenbescheid ist nicht notwendig.

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