Sprachliche Voraussetzungen
Nachweis der Deutschkenntnisse
Da die Vorlesungen an der Hochschule Reutlingen hauptsächlich auf Deutsch gehalten werden, müssen Studierende, die hier studieren möchten und einen Abschluss anstreben, Deutschkenntnisse nachweisen. Anerkannte Prüfungen sind ENTWEDER
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ODER
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)
Die Mindestanforderungen für den TestDaF sind 14 Punkte bzw. Level 2 bei der DSH.
Sie können unter bestimmten Bedingungen von der DSH- oder TestDaF-Prüfung befreit werden. Klicken Sie hier.
Die Programme BSc International Business und MSc International Management fordern die DSH und nicht den TestDaF!
Bitte beachten Sie: Unsere Hochschulen bieten keine Vorbereitungskurse zu diesen Sprachprüfungen an. Die Prüfungen können auch nicht an unseren Hochschulen abgelegt werden.
Weitere Informationen:
