Mehr als nur Mensa
Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Aufgabenstellung im Studentenwerksgesetz des Landes Baden-Württemberg festgelegt ist. „Die Studentenwerke nehmen im Zusammenwirken mit den Hochschulen die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr, es sei denn, dass die Hochschule diese Aufgaben selbst übernommen hat. Der sozialen Betreuung und Förderung von Studierenden können insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen dienen: - Verpflegungsbetriebe – Studentisches Wohnen – Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen – Kinderbetreuung – Gesundheitsförderung und Beratung – soziale Betreuung ausländischer Studierender – Vermittlung finanzieller Studienhilfen“.
Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen durch eigene Erträge aus den Wohnheimen, Mensen und Cafeterien sowie aus Sozialbeiträgen der Studierenden, zum anderen erhält das Studentenwerk Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg.
Zuständig ist das Studentenwerk für die Studierenden der Universität Tübingen, der Universität Hohenheim, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik mit Sitz in Reutlingen, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Reutlingen, der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der Hochschule für Musik Trossingen, der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, der Hochschule Albstadt-Sigmaringen sowie der Hochschule für Kirchenmusik in Rottenburg. Im Durchschnitt betreut das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim rd. 40.000 Studierende pro Semester
ACHTUNG NEUE WEBSITE DES STUDENTENWERKES TÜBINGEN HOHENHEIM !!!!
Anstalt des öffentlichen Rechts
Wilhelmstraße 15, 72074 Tübingen
Allegemeine Informationen für den Bereich Tübingen:
Telefon: 07071 29-73830, Telefax: 07071 29-3836
E-Mail: studentenwerk@studentenwerk.uni-tuebingen.de

