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Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation von der Hochschule Reutlingen kann "auf Antrag" oder "von Amts wegen"erfolgen.


Exmatrikulation "auf Antrag"
Eine Exmatrikulation "auf Antrag" bedeutet, dass Sie selbst aktiv werden und Ihre Exmatrikulation von der Hochschule Reutlingen beantragen. Bitte nutzen Sie dazu den Antrag auf Exmatrikulation in der rechten Download-Spalte.


Exmatrikulation "von Amts wegen"

Eine Exmatrikulation "von Amts wegen" bedeutet, dass Sie von der Hochschule Reutlingen exmatrikuliert werden.

Eine Exmatrikulation "von Amts wegen" erfolgt u.a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

  • Beendigung des Studiums nach erfolgreich abgeschlossen Prüfungsleistungen
  • aufgrund fehlender Rückmeldung
  • Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistungen


Bei Fragen zur Exmatrikulation auf Antrag bzw. von Amts wegen wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro der Hochschule Reutlingen.