Krankenversicherung
Alle Studierenenden müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums krankenversichert sein. Dies kann bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. einer privaten Krankenversicherung erfolgen.
Ein Krankenkassenwechsel ist der Hochschule Reutlingen unverzüglich mitzuteilen. Bitte geben Sie bei einem Krankenkassenwechsel eine Versicherungsbescheinigung bzw. eine Freistellungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (falls eine private Krankenversicherung vorliegt) bei der Hochschule Reutlingen ab.
