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Studentenwerksbeitrag

Wer studieren möchte, muss einen Beitrag an das Studentenwerk entrichten, und zwar noch vor Beginn des Studiums. Der Beitrag wird für das bevorstehende Semester bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung fällig. Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 61,50 € fällt für alle Studierende der Hochschule Reutlingen an (z.B. auch für Studierende im Praktischen Studiensemester, Auslandsstudiensemester oder im Urlaubssemester).


Hinweis zur Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags:

Bei einer Exmatrikulation oder Nichteinschreibung von zwei Wochen nach Beginn des Semesters kann ein Antrag auf Rückzahlung direkt beim Studentenwerk gestellt und bis Ende des Monats beim Studentenwerk eingereicht werden. Ein Nachweis der Exmatrikulation/Beitragszahlung ist dem Antrag beizufügen.

Bei einer späteren Exmatrikulation kann nur dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn eine Einschreibung an einer anderen Hochschule nachgewiesen wird. Der Antrag kann in diesem Fall bis spätestens zum Ende des zweiten Montas des Semesters gestellt werden.

Bei Fragen zur Erhebung und zur Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags wenden Sie sich bitte direkt an das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim, da die Hochschule Reutlingen den Studentenwerksbeitrag nur stellvertretend für das Studentenwerk erhebt.

Weitere Informationen zum Studentenwerk Tübingen-Hohenheim finden Sie hier...