Nationaler Kodex
für das Studium von Ausländern an deutschen Hochschulen
In der Präambel des Nationalen Kodex für das Studium von Ausländern an deutschen Hochschulen heißt es:
„Mit diesem „Nationalen Kodex für das Studium von Ausländern an deutschen Hochschulen“ bekräftigen die Hochschulen ihr nachhaltiges Interesse an qualifizierten internationalen Studierenden, Doktoranden und (Nachwuchs-) Wissenschaftlern. Ziel des Kodex ist es, gemeinsame Mindeststandards für die Bereiche „Information und Werbung, Zulassung, Betreuung und Nachbetreuung“ festzulegen, auf deren Einhaltung sich internationale Studienbewerber verlassen können. Leitender Gedanke ist dabei, den internationalen Studierenden1, wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen wie deutschen und ihnen gleichgestellten EU-Studierenden und ihnen darüber hinaus diejenigen Hilfen anzubieten, die sie als ausländische Gäste besonders benötigen. Die im Folgenden formulierten Mindeststandards sind schon derzeit an den deutschen Hochschulen nahezu durchgängig erfüllt, viele Hochschulen gehen mit ihren Angeboten deutlich darüber hinaus und werden das auch weiterhin tun.“
1 Studierende mit ausländischer Nationalität, die ihre Sekundarschulausbildung außerhalb Deutschlands erlangt haben und an einem Studienprogramm teilnehmen.
Wichtige überregionale Informationsquellen für das Ausländerstudium:
