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Fragen und Antworten rund um|die Immatrikulation

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Was muss ich tun um an der Hochschule Reutlingen eingeschrieben zu werden?

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung zugesandt. Damit die Einschreibung an der Hochschule Reutlingen erfolgen kann muss der Antrag auf Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule Reutlingen vorliegen.

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Wo müssen die Unterlagen zur Einschreibung eingereicht werden?

Die Unterlagen zur Einschreibung können direkt beim Studierendenbüro, Geb. 2, Zimmer 011 abgegeben werden bzw. an dieses per Post geschickt werden (Hochschule Reutlingen, Studierendenbüro, 72762 Reutlingen).

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Muss ich eine Erklärung über meinen Gesundheitszustand abgeben?

Nein, Sie erklären beim Unterschreiben des Antrages auf Einschreibung, dass Sie an keiner ansteckenden Krankheit leiden, welche die Gesundheit anderer ernstlich gefährdet. Diese Erklärung ist ausreichend.

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Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, was muss ich tun ?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fordern Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eine "Versicherungsbescheinigung" zur Vorlage bei der Hochschule an. Diese reichen Sie dann zusammen mit den Einschreibeunterlagen ein.

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Ich bin bei einer privaten Krankenkasse versichert was muss ich tun ?

Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie bitte zuerst die Versicherungsbescheinigung Ihrer privaten Krankenkasse ein und lassen Sie sich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der getzlichen Versicherungspflicht befreien. Diese Befreiungsbescheinigung reichen Sie zusätlich bei uns ein.

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Reicht eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse aus ?

Nein, zur Einschreibung ist nur die "Versicherungsbescheinigung" gültig.

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Kann ich die Unterlagen zur Einschreibung auch nachreichen?

Der Antrag auf Einschreibung muss unbedingt innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule Reutlingen vorliegen. Der Lebenslauf, die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, beglaubigte Hochschulzugangsberechtigungen, diverse Zeugnisse etc. können nachgereicht werden (spätestens jedoch bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn).

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Steht der Antrag auf Einschreibung auch online zur Verfügung?

Nein, nur bei einer Zulassung erhalten Sie den Antrag auf Einschreibung zusammen mit dem Zulassungsbescheid zugeschickt. Benötigen Sie einen weiteren Antrag zum Ausfüllen, wenden Sie sich bitte an: info.studium‎@‏‏reutlingen-university.de, 07121/271-1060.

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Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis (CampusCaRT)?

Sobald alle o.g. Unterlagen vorliegen und die Einschreibegebühr bei der Hochschule eingegangen ist erfolgt die Einschreibung. Bitte bedenken Sie, dass der Zahlungseingang über die Landesoberkasse Baden-Württemberg bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann.

Der Studierendenausweis (CampusCaRT) wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

 

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Wie erhalte ich meinen Email-Account?

Zusammen mit Ihrem Studierendenausweises (CampusCaRT) werden Ihnen die Zugangsdaten zu Ihrem Email-Account und zum Hochschul-Informations-Portal zugeschickt.

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Wie erhalte ich meine Studienbescheinigung & Bafög-Bescheinigung?

Die Bescheinigungen können Sie im Hochschul-Informations-Portal (HIP) mit o.g. Zugangsdaten selbst ausdrucken.

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Welche Beiträge muss ich im Rahmen der Einschreibung an die Hochschule Reutlingen überweisen?

Den Verwaltungskostenbeitrag, derzeit 40,00 € und den Studentenwerksbeitrag, derzeit 61,50 €.

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Ich möchte den Studienplatz nicht annehmen, wie kann ich das mitteilen?

Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Absage per Post, oder Email an die Hochschule Reutlingen, Alteburgstraße 150, 72762 Reutlingen, oder an info.zulassung‎@‏‏reutlingen-university.de, geben Sie Ihre Bewerbernummer, oder falls vorhanden Ihre Matrikelnummer an, vergessen Sie nicht Ihren vollständigen Namen und den Studiengang anzugeben.

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Erhalte ich nach meiner Absage den vollen Semesterbeitrag zurück?

Der von Ihnen bezahlte Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 40,00 € wird bei einer Absage bis 4 Wochen nach dem jeweiligen Vorlesungsbeginn voll rückerstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen. Den Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 61,50 € müssen Sie direkt beim Studentenwerk in Tübingen zurück fordern. Hierfür erhalten Sie eine entsprechende Email-Nachricht der Hochschulverwaltung.

 

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Muss ich den Studierendenausweis bei einer Absage zurück schicken?

Ja, bitte senden Sie den Studierendenausweis direkt mit der Absage an uns zurück. Erst nach Eingang erfolgt die Rückerstattung der Studiengebühren.