Verfahren der Immatrikulation
Sie können sich nur an der Hochschule Reutlingen immatrikulieren, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Um die Immatrikulation durchzuführen müssen Sie den Antrag auf Einschreibung und folgende Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule einreichen.
- von Bewerbern, die vorher an einer anderen Hochschule studiert haben oder noch studieren, eine Exmatrikulationsbescheinigung
- ein aktuelles Passbild
- einen Nachweis, dass die Krankenversicherungspflicht gegenüber der Krankenkasse erfüllt ist (studentische Krankenversicherung)
- die Unterlagen die bei der Bewerbung übermittelt wurden als amtlich beglaubigte Kopie
- von ausländischen oder staatenlosen Studienbewerbern der Nachweis einer Aufenthaltsgenehmigung, die zur Aufnahme des Studiums berechtigt oder diese nicht ausschließt, oder eine beglaubigte Kopie der Aufenthaltserlaubnis-EU
- die Bezahlung aller fälliger Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind (Studiengebühren, Verwaltungskostenbeitrag, Studentenwerksbeitrag)
