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Fragen und Antworten rund um|die Immatrikulation

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Was muss ich tun um an der Hochschule Reutlingen eingeschrieben zu werden?

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie einen Antrag auf Einschreibung zugesandt. Damit die Einschreibung an der Hochschule Reutlingen erfolgen kann muss der Antrag auf Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule Reutlingen vorliegen.

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Wo müssen die Unterlagen zur Einschreibung eingereicht werden?

Die Unterlagen zur Einschreibung können direkt beim Studierendenbüro, Geb. 2, Zimmer 011 abgegeben werden bzw. an dieses per Post geschickt werden (Hochschule Reutlingen, Studierendenbüro, 72762 Reutlingen).

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Muss ich eine Erklärung über meinen Gesundheitszustand abgeben?

Nein, Sie erklären beim Unterschreiben des Antrages auf Einschreibung, dass Sie an keiner ansteckenden Krankheit leiden, welche die Gesundheit anderer ernstlich gefährdet. Diese Erklärung ist ausreichend.

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Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, was muss ich tun ?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fordern Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eine "Versicherungsbescheinigung" zur Vorlage bei der Hochschule an. Diese reichen Sie dann zusammen mit den Einschreibeunterlagen ein.

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Ich bin bei einer privaten Krankenkasse versichert was muss ich tun ?

Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie bitte zuerst die Versicherungsbescheinigung Ihrer privaten Krankenkasse ein und lassen Sie sich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der getzlichen Versicherungspflicht befreien. Diese Befreiungsbescheinigung reichen Sie zusätlich bei uns ein.

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Reicht eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse aus ?

Nein, zur Einschreibung ist nur die "Versicherungsbescheinigung" gültig.

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Kann ich die Unterlagen zur Einschreibung auch nachreichen?

Der Antrag auf Einschreibung muss unbedingt innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule Reutlingen vorliegen. Der Lebenslauf, die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, beglaubigte Hochschulzugangsberechtigungen, diverse Zeugnisse etc. können nachgereicht werden (spätestens jedoch bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn).

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Steht der Antrag auf Einschreibung auch online zur Verfügung?

Nein, nur bei einer Zulassung erhalten Sie den Antrag auf Einschreibung zusammen mit dem Zulassungsbescheid zugeschickt. Benötigen Sie einen weiteren Antrag zum Ausfüllen, wenden Sie sich bitte an: info.studium‎@‏‏reutlingen-university.de, 07121/271-1060.

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Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis (CampusCaRT)?

Sobald alle o.g. Unterlagen vorliegen und die Einschreibegebühr bei der Hochschule eingegangen ist erfolgt die Einschreibung. Bitte bedenken Sie, dass der Zahlungseingang über die Landesoberkasse Baden-Württemberg bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann.

Der Studierendenausweis (CampuCaRT) wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

 

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Wie erhalte ich meinen Email-Account?

Zusammen mit Ihrem Studierendenausweises (CampusCaRT) werden Ihnen die Zugangsdaten zu Ihrem Email-Account und zum Hochschul-Informations-Portal zugeschickt.

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Wie erhalte ich meine Studienbescheinigung & Bafög-Bescheinigung?

Die Bescheinigungen können Sie im Hochschul-Informations-Portal (HIP) mit o.g. Zugangsdaten selbst ausdrucken.

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Welche Gebühren muss ich im Rahmen der Einschreibung an die Hochschule Reutlingen überweisen?

Die Studiengebühren, den Verwaltungskostenbeitrag und den Studentenwerksbeitrag.

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Kann der Gebührenbescheid auf eine andere Person/Institution übertragen werden?

Nein, Adressat des Gebührenbescheides ist der zugelassene Bewerber.

Die Studiengebühren im Studiengang International Management Part-Time werden aufgrund §13 (1) des Landeshochschulgebührengesetzes in Verbindung mit einer Gebührensatzung von den Studierenden erhoben.

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Ich möchte ein Studiengebührendarlehen bei der L-Bank aufnehmen. Was muss ich bei der Einschreibung beachten?

Dem Antrag auf Einschreibung muss dann ein Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages bei der L-Bank und das Zusatzformular beigefügt werden. Zusätzlich muss ein Nachweis beigefügt werden, dass der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag an die Hochschule Reutlingen überwiesen wurden.

Studierende der Studiengänge Internationales Marketing (Full-Time & Part-Time) haben keinen Anspruch auf ein Studiengebührendarlehen bei der L-Bank.

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Ich möchte mich von den allgemeinen Studiengebühren befreien lassen. Was muss ich bei der Einschreibung beachten?

Dem Antrag auf Einschreibung muss dann ein Antrag auf Befreiung von den allgemeinen Studiengebühren beigefügt werden. Liegen die geforderten Nachweise zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags noch nicht vor ist dies auf dem Antrag zu vermerken. Die fehlenden Nachweise können später nachgereicht werden.

Zusätzlich muss ein Nachweis befügt werden, dass der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag an die Hochschule Reutlingen überwiesen wurden.

Für die Studiengänge Internationales Marketing (Full-Time & Part-Time) gelten gesonderte Regelungen.

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Ich möchte den Studienplatz nicht annehmen, wie kann ich das mitteilen?

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Absage per Post, oder Mail an die Hochschule Reutlingen, Alteburgstraße 150, 72762 Reutlingen, oder  info.studium‎@‏‏reutlingen-university.de, geben Sie Ihre Bewerbernummer, oder falls vorhanden Ihre Matrikelnummer an, vergessen Sie nicht Ihren vollständigen Namen und den Studiengang anzugeben.

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Erhalte ich nach meiner Absage die vollen Studiengebühren zurück?

Die von Ihnen bezahlten Studiengebühren werden bei einer Absage bis 4 Wochen nach dem jeweiligen Vorlesungsbeginn voll rückerstattet. Danach erfolgt die Rückerstattung in Teilbeträgen. Bei Fragen hilft Ihnen das Studierendenbüro gerne weiter.

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Muss ich den Studierendenausweis bei einer Absage zurück schicken?

Ja, bitte senden Sie den Studierendenausweis direkt mit der Absage an uns zurück. Erst nach Eingang erfolgt die Rückerstattung der Studiengebühren.